Das neue Klimaschutzgesetz

Heute wurde im baden-württembergischen Landtag eine Neufassung des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz haben wir auch weiterhin das modernste und fortschrittlichste Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik!

Als erstes Bundesland definieren wir verbindliche Ziele für die Einsparung von Treibhausgasen für jeden Bereich der Landespolitik, etwa den Verkehrsbereich oder die Landwirtschaft. Im sogenannten Klima-Maßnahmen-Register wird festgehalten, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, um die Einsparziele zu erreichen. Damit stellen wir sicher, dass alle Bereiche ihren Beitrag leisten, um Baden-Württemberg bis 2040 klimaneutral zu machen.

Weitere Neuerungen sind beispielsweise die Einführung eines Klimavorbehalts bei Förderprogrammen des Landes, damit diese künftig netto-treibhausgasneutral sind, sowie eines sogenannten CO2-Schattenpreises in der Landesverwaltung, der die Klimafolgen von Treibhausgasemissionen abbildet.

Es geht im Detail um die Anpassung von 28 einzelnen Fachgesetzen, eine Mammutaufgabe die sich lohnt. Ich freue mich auch, dass das Land mit gutem Beispiel voran geht. Bis 2030 soll z.B. auf allen landeseigenen Bestandsgebäuden PV installiert sein!

Darüberhinaus besteht zukünftig beim Neubau von Parkplätzen ab einer bestimmten Größe die Pflicht, eine PV-Anlage zu installieren. Auch für den Ausbau von Photovoltaik entlang von Verkehrswegen sowie für den Ausbau der Elektro-Ladeinfrastruktur auf Parkplätzen des Landes gibt es neue Vorgaben.

Das sind nur ein paar Beispiele aus dem neuen Klimaschutzgesetz.

Vergangenen Samstag hat der Fraktionsvorsitzende Andreas Schwarz beim Kreis- und Ortsvorstände schon ganz begeistert davon berichtet. Dabei ist diese Bild entstanden.