Recht auf Reparatur

Diese Woche gab es gute Neuigkeiten aus dem Europaparlament über die ich mich sehr freue.

Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament berichtet, dass das Europaparlament Leitplanken für ein Recht auf Reparatur gesetzt hat. 

Das Europaparlament hat am Mittwoch in einem Beschluss zu „einem nachhaltigeren Binnenmarkt für Unternehmen und Verbraucher“ von der Kommission umfangreiche Maßnahmen für nachhaltige Produkte und Geschäftsmodelle gefordert. Der Beschluss, der von dem französischen Grünen Abgeordneten David Cormand entworfen und durch das Parlament geführt wurde, wurde mit den Stimmen von Sozialdemokraten, Grünen, Linken, der Mehrheit der Liberalen und einigen Konservative angenommen (395 Stimmen dafür bei 94 Gegenstimmen und 207 Enthaltungen). Die Fraktionen der Christdemokraten und Rechtskonservative enthielten sich mehrheitlich. Aus deutscher Sicht stimmten die Abgeordneten der FDP mit der AfD gegen den Beschluss, entgegen der Mehrheit ihrer Fraktion. Die Abgeordneten aus CDU/CSU enthielten in der Mehrheit. 

Die EU-Kommission hat im Europäischen Grünen Deal angekündigt, wiederverwendbare, langlebige und reparierbare Produkte zu fördern. Das Europaparlament stellt mit dem heutigen Beschluss seine konkreten Forderungen für diese Maßnahmen vor. Der Beschluss hat gesetzliche Konsequenzen, denn oft folgt die EU-Kommission mit ihren Gesetzesvorschlägen solchen Forderungen des Parlaments. In sehr knappen Abstimmungen wurden bereits zwei grüne Änderungsanträge angenommen. 

Bereits 2017 hatte das Parlament in einer Entschließung Massnahmen zur längeren Lebensdauer für Produkten und ein Recht auf Reparatur gefordert. Doch jetzt sind die Chancen auf Umsetzung ungleich besser.

Sven Giegold, erklärt:

„Ein riesiger Erfolg gegen die Wegwerfgesellschaft mit Signalwirkung! Der Beschluss des Parlaments läutet eine neue Generation von umwelt- und verbraucherfreundlichen Produkten ‚Made in Europe‘ ein. Der vorzeitige Verschleiß von Produkten muss endlich verboten werden. Verbraucher*innen müssen vor Murks geschützt werden. Das Europaparlament legt dafür heute die Leitplanken fest. Wir müssen Verbraucher*innenrechte stärken, gerade im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Softwareupdates. Ein „Recht auf Reparatur“ ist ein wichtiger Schritt zu ressourcenschonenden Produkten. Hersteller dürfen die Verantwortung für ihre Produkte nicht an der Kasse abgeben. Wer ressourcenintensive Produkte herstellt, muss dafür sorgen, dass diese so lange wie möglich genutzt werden können. Mit hohen Standards kann Europa neue Wettbewerbsfähigkeit bei ressourcenschonenden Gütern und Dienstleistungen gewinnen. Die längere Lebensdauer von Produkten kann ein Markenzeichen europäischer Produkte werden, das auch international zu besseren Konsumgütern führt. 

Es ist jetzt an der EU-Kommission, die Verbraucher*innenagenda des Europäischen Green Deal umzusetzen. Das Recht auf Reparatur ist ein zentrales Versprechen des Green Deal und muss unterfüttert werden mit ambitionierter Produktpolitik. Die Kommission muss nicht nur die Langlebigkeit von Produkten erhöhen, sondern auch den absoluten Ressourcen- und Energieverbrauch reduzieren. So verbinden wir Umwelt- und Verbraucherschutz mit zukunftssicherer Industriepolitik.“