Bundestagsabstimmung zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz

Zur gestrigen (19. November 2020) Abstimmung über gesetzliche Änderungen in § 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (3. Bevölkerungsschutzgesetz) erklärt Chris KühnBundestagsabgeordneter für Tübingen in einer Pressemitteilung:

„Wir befinden uns mitten in der zweiten Welle der COVID 19-Pandemie. Diese zu brechen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems abzuwenden um letztlich Menschenleben zu retten ist das Gebot der Stunde. 

Hierzu brauchen wir evidenzbasierte, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen in einem klaren Rechtsrahmen. Das schulden wir als Politik denen, die auf den Intensivstationen liegen, und denjenigen, die dort Tag für Tag unschätzbar wichtige Arbeit leisten. Heute entschieden wir im Bundestag über den wichtigen Rahmen für diese Maßnahmen.

Wir Grüne haben während der grassierenden Pandemie immer wieder darauf gepocht, diese Grundlagen endlich zu schaffen. 

Mit der heutigen Änderung des Infektionsschutzgesetzes definieren wir als Parlament endlich den Zweck, an den solchen Maßnahmen gebunden sind und von den Gerichten gemessen werden müssen. Das ist zuvorderst die Wahrung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens. Daneben liefern wir auch den Rahmen für die Verordnungen, die die einzelnen Bundesländer in der Pandemie erlassen können. Die Regeln werden so bundesweit harmonisiert. Das bedeutet weniger Kleinstaaterei in der Pandemie.

Der halbgare Gesetzentwurf konnte nicht zuletzt aufgrund massiver Intervention von uns Grünen in den letzten Stunden und Tagen noch in wesentlichen Punkten verbessert werden.

Hierzu gehören die grundsätzliche Befristung aller Maßnahmen auf regelmäßig höchstens vier Wochen. Nebulöse Vereinbarung bis zum St.-Nimmerleinstag wird es somit nicht mehr geben. Ein grundsätzliches Minimum an sozialen Kontakten wird jetzt erstmals rechtlich abgesichert. Weiterhin wird nun eine Löschfrist für die behördliche Kontakterfassung definiert.

Diese Punkte haben den inhaltlichen Ausschlag dafür gegeben, warum auch ich nach langen Überlegungen und vielen Diskussionen den Gesetzentwurf am Ende zustimme.

Klar ist aber auch, dass dieser Gesetzentwurf nur ein Anfang, ein erstes Provisorium ist. Wir Grüne werden weiter für eine umfassendere Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Parlament streiten. Wir werden uns auch weiterhin für unsere Idee eines Pandemierates einsetzen, der auch andere wissenschaftliche Aspekte neben den reinen Infektionszahlen stärker gewichtet.

Mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz wird die Bekämpfung der Pandemie demokratisch besser legitimiert und bekommt eine solide gesetzliche Grundlage. Wir können die Pandemie nur erfolgreich bekämpfen, wenn Infektionsschutzmaßnehmen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. 

Nicht zuletzt will und muss ich als Demokrat dabei auch dem falschen und geschichtsvergessenen Vorwurf entgegentreten, es handle sich hierbei um ein „Ermächtigungsgesetz“ mit dem die Grundrechte aufgehoben würden. 

Das Gegenteil ist der Fall. Die Befugnisse der Exekutive wurden heute vom Parlament klar eingehegt.“